Pläne des Bürgermeisters zur Billigsanierung abgelehnt

Veröffentlicht am 25.07.2022 in Kommunalpolitik

Am vergangenen Donnerstag, den 21. Juli 2022, wurden die Pläne des neuen Bürgermeisters zur Billigsanierung im Hauruck-Verfahren von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Die SPD-Fraktion begründete ihre Position inhaltlich und kritisierte das Verfahren kurz vor der Sommerpause. „Es gibt keine neuen Erkenntnisse, die es nun rechtfertigen würden, sich von der bisherigen Planung abzuwenden. Wenn Sanierung und Neubau annähernd gleich viel kosten, sollten wir auch weiter am Neubau festhalten. Jeder vernünftige Mensch würde beim eigenen Haus und eigenen Auto so nachhaltig entscheiden und wir sollen das beim öffentlichen Schwimmbad anders machen?“, stellt der SPD-Fraktionsvorsitzende Marvin Donig noch einmal klar.

Unklar blieben aus Sicht der SPD außerdem noch viele Punkte, die bis zur Abstimmung nicht geklärt werden konnten. „Eine wohlbegründete Erläuterung und Klärung aller offenen Fragen in einem ordentlichen Geschäftsgang, wäre eine bessere Herangehensweise gewesen. Immerhin ist es nicht ratsam unter Zeitdruck zu entscheiden, wenn man noch Zweifel hegt und es um das öffentliche Wohl geht. Und auch für den Zeitdruck selbst gab es keinen Grund, schließlich sind die Baukostensteigerungen offiziell bereits seit dem 4. April bekannt und betreffen auch die Sanierungsvariante“, kritisiert Marvin Donig.

Die Zweifel der SPD konnte der neue Bürgermeister auch mit seinen Erläuterungen in PowerPoint-Form nicht beseitigen, was letztlich zur Ablehnung seiner Pläne geführt hat. „Der neue Bürgermeister suggeriert, dass wir mit seinen Vorschlägen viele Millionen sparen würden, aber das ist nicht der Fall. Klar ist, dass wir dadurch riskieren würden, die Bundesförderung von bis zu 3,5 Millionen Euro zu verlieren und an der falschen Stelle sparen würden, da die Konzeption des Schwimmbades nicht mehr nachhaltig wäre und wir nach wenigen Jahren wieder mit einer Sanierung konfrontiert wären. Auch neue Erkenntnisse bei der Beckengründung, die es angeblich gäbe, wurden nicht weiter erläutert. Für uns ist klar: Weder an der Beckengründung noch an der Einbecken-Lösung sollten wir aus wirtschaftlicher und nachhaltiger Sicht rütteln“, stellt der SPD-Vorsitzende Dennis Alfonso Muñoz die Position seiner Partei heraus.

Im Folgenden sind die offenen Fragen der SPD Groß-Umstadt aufgelistet, die zu einer Ablehnung der Pläne des neuen Bürgermeisters zur Billigsanierung des Schwimmbades geführt haben:
 

  1. Liegt eine Garantie für die Zusicherung der Bundesförderung in schriftlichen Form vor?
    Wenn ja, wann wird diese der Stadtverordnetenversammlung zugänglich gemacht?
    Wenn nein, sollten wir an der bisherigen Planung festhalten, schließlich wollen wir den Verlust der Bundesförderung von bis zu 3,5 Millionen Euro nicht riskieren.
  2. Welche neuen Erkenntnisse liegen dem Magistratsantrag zugrunde?
    Nach unserem Kenntnisstand liegen keine neuen Informationen vor, die eine Änderung der Zielsetzung notwendig machen würden. Sanierung und Neubau des Schwimmbads wurden seriös abgewogen und anhand der annähernd gleichen Kosten haben wir uns dann für einen Neubau entschieden.
  3. Gibt es neue Erkenntnisse, welche den politischen Gremien nicht vorliegen, die darauf schließen lassen, dass eine Beckenneugründung nicht erforderlich ist?
    Der Bürgermeister deutet diesbezüglich ja neue Erkenntnisse an, doch hat diese nicht erläutert. Fazit aus der Stellungnahme zur Hygiene vom 30.06.2022: „Eine begründbare baukonstruktive Sanierungslösung setzt einen in allen Belangen absolut tragfähigen und geeigneten Baugrund voraus.“
  4. Welche Kosten sind mit einer "Minimalsanierung" inkl. Tiefgründung (z.B. Pfahlgründung) mindestens verbunden?
    In den bisherigen Gutachten (Stellungnahme zur Hygiene vom 30.06.2022) heißt es nämlich: „Als geeignete Lösung, die Vorgaben aus dem Infektionsschutzgesetz und der HBO einzuhalten, bietet sich – als Ergebnis einschlägiger Ingenieurberichte – für den Bereich der Becken eine Tiefgründung (z. B. Pfahlgründung auf tragfähigen Baugrund) an. Nur eine sichere Gründung gewährleistet dauerhaft die regelhafte Beckenhydraulik gemäß der DIN 19643 (a.a.R.d.T.).“
  5. Warum wurde so lange mit dem Magistratsantrag gewartet und dieser nicht früher eingebracht?
    Die Kostensteigerungen waren allen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern bewusst, besonders während der Pandemie, und sind spätestens seit dem 4. April 2022 offiziell bekannt (siehe Protokoll AK Schwimmbad). Den Antrag nun erst sehr kurzfristig am Tag der Ausschusssitzung in den Geschäftsgang zu bringen (14. Juli 2022), dadurch keinen Raum für die inhaltliche Diskussion zu geben und im Hauruck-Verfahren kurz vor der Sommerpause innerhalb von 7 Tagen einen so langen Prozess zu beenden, erscheint uns als fragwürdiger Stil. Außerdem heißt es im Grundsatzbeschluss zum Schwimmbad (Mai 2019): „[…] gemäß Förderantrag soll das Investitionsvolumen 10 Millionen Euro nicht übersteigen.“ Damit ist der Kostenrahmen von 10 Millionen Euro nicht als verbindliches Ausschlusskriterium anzusehen, wobei die Stadt Groß-Umstadt durch die Förderungen von Bund und Land ohnehin das eigene Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro nicht übersteigt.
  6. Welche Erkenntnisse führen zur Annahme, dass es sich bei der aktuellen Planung nicht bereits um die wirtschaftlichste Variante handelt?
    Schließlich gab es in den vergangenen Jahren bereits Machbarkeitsstudien, Berechnungen und Konzeptstudien, die u.a. diese Frage behandelt haben.
  7. Warum wird erwartet, dass eine erneute Machbarkeitsstudie zu einem anderen Ergebnis führt als die Studie von 2017? 
    Art und Kostenrahmen der erforderlichen Sanierungsarbeiten wurden bereits im Gutachten von 2017 ausführlich erörtert. Welcher erwartete Erkenntnisgewinn rechtfertigt die aufzubringenden Kosten und die zeitl. Verzögerung der Maßnahme für die Wiederholung der Studie?
  8. Wie setzen sich die Kosten von 50.000 bis 100.000 € zusammen und was ist Art und Umfang der Machbarkeitsstudie?
  9. Wird in der Machbarkeitsstudie auch die Höhe der Betriebskosten ermittelt, die für die Wirtschaftlichkeit des Schwimmbads von entscheidender Bedeutung ist?
  10. Ist die Vergabe einer Machbarkeitsstudie nicht ausschreibungspflichtig?
  11. Wie können die sozialen, kulturellen und ökologischen Zielvorstellungen bei einer Minimalsanierung im Bestand garantiert werden?
  12. Wie nachhaltig ist die Minimalsanierung gegenüber der Variante des Schwimmbadneubaus?
    Immerhin ist es nachhaltiger ein neues Edelstahlbecken einzubauen, als das alte Becken, welches Risse hat, mit einer Folie auszukleiden. Ganz abgesehen davon, halten wir es für nachhaltiger bei annähernd gleichen Kosten einen Neubau zu forcieren als eine Sanierung. Selbst als Privatperson würde man ja nicht anders entscheiden, wenn es um das eigene Haus oder das eigene Auto geht.
  13. Welche Maßnahmen sind geplant, um die Sicherheit der nächste Saison zu gewährleisten mit Blick auf die Betriebsrisiken (veraltete Technik) und eine mögliche Schließung des Schwimmbadbetriebs aufgrund von Hygienemängeln?
  14. Gibt es Stellungnahmen aller betroffenen Vereine zum vorliegenden Magistratsantrag?
    Im bisherigen Prozess wurden diese schließlich über den Arbeitskreis beteiligt und wir sollten nicht entscheiden, ohne deren Positionen zu kennen.
  15. Inwieweit ist eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Groß-Umstadts zur Änderung der Zielsetzung bei der Schwimmbadkonzeption vorgesehen?
    Eine Änderung der bisherigen Planung ohne Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, obwohl sie zuvor daran beteiligt wurden, erscheint uns hier nicht richtig. Immerhin konnten sie Rückmeldungen geben und Anliegen einbringen, die auch in die Planung aufgenommen wurden.
  16. Die Inflationsrate im Mai 2022 lag bei 7,9% (Quelle: destatis, Pressemitteilung v. 14.06.2022). Welche Kostensteigerungen sind für die Alternativen b) und c) der Beschlussvorlage allein durch die Verlängerung der Projektlaufzeit durch eine Wiederholung der Machbarkeitsstudie zu erwarten?
 
 

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