Der Kreistag ist die kommunale Volksvertretung auf Ebene des Landkreises, wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, entscheidet über dessen grundlegenden Angelegenheiten und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen. Der von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählte Landrat führt die Beschlüsse des Kreistages aus.
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