Umstädter SPD unterstützt Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraft auf städtischen Flächen

Veröffentlicht am 12.03.2014 in Kommunalpolitik

Im Rahmen einer Vorstandssitzung hat sich die Groß-Umstädter SPD jetzt auch mit dem Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen beschäftigt und die für Windkraft möglichen Standorte/Vorrangebiete im Groß-Umstädter Gemarkungsbereich unter die Lupe genommen.

 

Nach einer ersten Prüfung hält die SPD die Ausweisung der Vorrangflächen entlang der Verbindungsstraße L 3413 zwischen Raibach und Dorndiel - hinter der Abbiegung nach Klein-Umstadt - für sinnvoll und angebracht. Die Flächen

mit offenbar ausreichendem Wind liegen in einem Waldbereich, der zum Teil von Windbruch betroffen ist. Zudem liegen sie weit ab von Siedlungsgebieten. Insofern werden auch die städtischen Vorgaben aus dem Energieausschuss erfüllt, so Vorsitzender Matthias Kreh. Hier ist auch die Vorgabe aus dem Forum mit dem erhöhten Mindestabstand von 1200 m. erfüllt. Nach Einschätzung der SPD könnten hier drei Anlagen errichtet werden.

 

Wichtig für die SPD ist es auch, dass es städtische Flächen sind, die als mögliche Vorranggebiete ausgewiesen werden, so dass es ein städtisches Mitspracherecht gibt, finanzielle Beteiligungschancen für Bürger möglich sind und eine finanzielle Entschädigung für die Stadt möglich wird. Würden Windkraftanlagen auf Landesflächen errichtet werden - was möglich ist -, gebe es diese Chancen nicht und nur das Land Hessen hätte finanzielle Vorteile.

 

Manche verbreiten die irreführende Annahme; wenn Anlagen auf städtischen Gebiet verhindert würden, gäbe es keine weiteren Anlagen in Groß-Umstadt. Falsch! Auf städtische Flächen haben unsere Gremien halt Einfluss. Der Planentwurf spricht eine klare Sprache. Schaffen wir keine Ausweisung auf städtischen Flächen, so werden dennoch Windkraftanlagen entstehen, aber halt ohne Pachteinahmen für die Stadt.  Diese könnten wir jedoch bei der Haushaltskonsolidierung sehr gut gebrauchen, erläutert der SPD-Vorsitzende.

 

Für die Raibacher Bürger dürfte es von besonderem Interesse sein, was der Planentwurf zum Thema „Repowering“ aussagt. Der Planentwurf spricht deutlich von einer 1.000 m Abstandsregelung, so dass die beiden Altanlangen nicht erneuert werden könnten. Sie müssten nach Abnutzung abgebaut werden.

 

Nach Rechtskraft des neuen Teilplanes wird es außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete keine weiteren Windkraftanlagen mehr geben (sog. Ausschluss-wirkung).  Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich Kommunen nicht solchen für Windkraft geeigneten Flächen verweigern können.

 

 

Noch bis zum 25. April 2014 kann der Planentwurf beim Regierungspräsidium Darmstadt (auch über die Homepage rp-darmstadt.hessen.de) sowie bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten von Bürgern eingesehen werden. Man kann hierzu seine Meinung äußern, so Vorsitzender Matthias Kreh. Insofern sollten sich auch die in Groß-Umstadt vorhandenen kritisch eingestellten Bürger auf diesen Weg begeben und so die Abklärung auch mit den Fachbehörden suchen. Mit der rechtlichen Verbindlichkeit  des Teilplanes Erneuerbare Energien wird für 2016 gerechnet.

 
 

Hier Mitglied werden

Deine SPD auf Facebook

Unser Landrat von Darmstadt-Dieburg

Unser Abgeordneter im Deutschen Bundestag

Unsere Abgeordnete im Hessischen Landtag

Unser Abgeordneter im Europaparlament

Besucherzahlen

Besucher:1128749
Heute:5
Online:1