Groß-Umstadt hat als eine der ersten Kommunen in Hessen auf die Erhebung einmaliger Straßensanierungsbeiträge verzichtet und durch eine Anhebung der Grundsteuer B ersetzt. Diese von vielen Kommunen übernommene Lösung kann auf Grund der neuesten Rechtsprechung bzw. in Ermangelung einer landesgesetzlichen Grundlage nicht fortgeführt werden.
Sollte der Landtag keine gesetzliche Regelung dafür erlassen, wäre Groß-Umstadt gezwungen zum System der einmaligen Straßenbeiträge zurückzukehren. „Eine Wiedereinführung von einmaligen Straßenbeiträgen würde für betroffene Grundstückseigentümer bis zu fünfstelligen Beiträgen führen, die diese finanziell schwer belasten unser Umstädter-Modell verteilt diese Lasten bisher viel gleichmäßiger und erträglicher“, so SPD Fraktionsvorsitzender Jens Zimmermann.
Aus diesem Grund hat die SPD in die Stadtverordnetenversammlung folgenden Antrag eingebracht: Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Landtag im Interesse aller hessischen Kommunen auf, unabhängig von einer weitergehenden Novellierung des KAG die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge zu ermöglichen.
Mit diesem Antrag sollen vor allem die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen aus dem Landkreis aufgefordert werden sich für eine entsprechende Lösung in Wiesbaden einzusetzen.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf der SPD Landtagsfraktion
Hier der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Antrag der SPD Fraktion Groß-Umstadt