Datenschutz- und Informationsrechte der Bürgerinnen und Bürger kommen zu kurz

Veröffentlicht am 20.03.2018 in Landtag

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann kritisiert, dass die Datenschutz- und Informationsrechte in Hessen weiterhin unzureichend seien.

Die jüngste Sachverständigenanhörung zu einem Gesetzentwurf im Hessischen Landtag zu einer Anpassung des Landesdatenschutzrechts zeige, dass hier noch erheblicher Handlungsbedarf zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger bestehe. „Der Teil des Entwurfs zur Informationsfreiheit hat seinen Namen nicht verdient. In der Anhörung wurde deutlich, dass es zu viele Ausnahmen vom Informationsanspruch gibt. Beispielsweise sind Polizei und Verfassungsschutz von dem Anspruch auf Informationsfreiheit ausgenommen. Das ist in keinem anderen Bundesland vorgesehen“, kritisiert die Rechtspolitikerin.

Die praktische Erfahrung aus anderen Ländern habe gezeigt, dass es mit einem Informationsfreiheitsgesetz oder weitergehend einem Transparenzgesetz, keinesfalls zu einer Lähmung der Verwaltung komme. „Für die SPD ist die Informationsfreiheit ein wichtiges Bürgerrecht. Sie führt zu einem größeren Verständnis für Entscheidungsprozesse. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg haben mir ihren Gesetzesinitiativen gezeigt, wie fortschrittlich Gesetzgebung in diesem Bereich sein kann. Die Verzahnung der elektronischen Akte mit dem Anspruch auf Information kann eine wesentliche höhere Transparenz in Verwaltungshandeln bringen. Auch das Nachbarland Thüringen plant unter dem SPD-geführten Innenministerium noch in diesem Jahr eine entsprechende Gesetzesnovelle. Hessen sollte auch hier vorn mit dabei sein“, betont die Abgeordnete.

 
 

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