Ladensöffnungsgesetz – Der Sonntag muss geschützt bleiben

Veröffentlicht am 29.11.2016 in Landtag

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Heike Hofmann sieht den Vorschlag des Präsidenten des Deutschen Handelsverbandes, Josef Sanktjohanser, bundesweit 10 verkaufsoffene Sonntage ohne Anlassbezug einzuführen, als kritisch an.

„Der Sonntag muss geschützt bleiben. Es gibt für eine Lockerung der Ländergesetze nach wie vor keinen gesellschaftlichen Konsens. Deshalb darf es auch in Hessen künftig nicht mehr als vier verkaufsoffene Sonntage geben, die mit einem festen Ereignis verbunden sein müssen. Der Schutz der Beschäftigten und die Interessen der Vereine und Kirchen haben für uns Priorität. Darüber hinaus gibt es auch große rechtliche Bedenken gegen eine Streichung des Anlassbezuges für die Ladenöffnung. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass das in Artikel 140 des Grundgesetzes verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit so bedeutsam ist, dass es nicht ohne bestimmten Grund aufgehoben werden kann. Deshalb lehnt meine Fraktion eine Aufweichung des Ladenöffnungsgesetzes weiterhin ab“, unterstreicht die Rechtspolitikerin Hofmann.

 
 

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